REVIDIERTE ARUSHA ERKLÄRUNG

ERKLÄRUNG DES RATES FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES ZOLLWESENS ZUR ORDNUNGSMÄßIGKEIT UND INTEGRITÄT DER ZOLLVERWALTUNGEN

Zu den Schlüsselfaktoren

DER RAT FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES ZOLLWESENS

ERKLÄRT dass ein wirksames nationales Programm für die Integrität der Zollverwaltung folgende Schlüsselelemente berücksichtigen muss:

Führung und Engagement 1

Führung und Engagement

Die Hauptzuständigkeit für die Korruptionsbekämpfung muss bei der Leitung der Zollverwaltung und den Führungskräften liegen.

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Führung und Engagement

Die Hauptzuständigkeit für die Korruptionsbekämpfung muss bei der Leitung der Zollverwaltung und den Führungskräften liegen.

Das Bedürfnis für hohe Integritätsstandards muss hervorgehoben werden und das Engagement für die Korruptionsbekämpfung ist auf lange Sicht aufrechtzuerhalten. Die Führungskräfte der Zollverwaltung müssen eine starke Führungsrolle einnehmen und eine entsprechend hohe Verantwortung übernehmen, um in allen Arbeitsbereichen der Zollverwaltung einen hohen Grad an Integrität aufrechtzuerhalten. Zollführungskräfte haben die Integrität klar und unmissverständlich in den Mittelpunkt zu rücken und sollten als Vorbilder gesehen werden können, die mit dem Buchstaben und dem Geist des Verhaltenskodex Übereinstimmen.

Rechtsgrundlagen 2

Rechtsgrundlagen

Zollgesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Verfahren sind soweit wie möglich zu harmonisieren und zu vereinfachen, damit Zollformalitäten keine unzumutbare Belastung darstellen.

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Rechtsgrundlagen

Zollgesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Verfahren sind soweit wie möglich zu harmonisieren und zu vereinfachen, damit Zollformalitäten keine unzumutbare Belastung darstellen.

Dies erfordert die Übernahme international vereinbarter Konventionen, anerkannter Standards und weiterer Instrumente. Zollverfahren sind zu überprüfen und zu überarbeiten, um Bürokratie zu verringern und unnötige Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. Zollsätze sind soweit möglich zu vermindern und Ausnahmen von Standardregelungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Systeme und Verfahren haben mit dem revidierten Internationalen Übereinkommen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren (Revidierte Kyoto Konvention) im Einklang zu stehen.

Transparenz 3

Transparenz

Die Kunden erwarten in ihren Beziehungen zur Zollverwaltung zu Recht ein hohes Maß an Sicherheit und Verbindlichkeit.

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Transparenz

Die Kunden erwarten in ihren Beziehungen zur Zollverwaltung zu Recht ein hohes Maß an Sicherheit und Verbindlichkeit.

Zollgesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Verfahren sind zu veröffentlichen, haben leicht zugänglich zu sein und sind einheitlich und nachhaltig anzuwenden. Die Rechtsgrundlagen, auf deren Basis Ermessensentscheidungen getroffen werden können, sind eindeutig zu definieren. Rechtsbehelfe und verwaltungsrechtliche Überprüfungsmechanismen sind vorzusehen, um den Kunden ein Instrument zur Anfechtung oder zur Überprüfung von Zollentscheidungen anzubieten. Eine Kundendienst – Charta oder Leistungsstandards sind auszuarbeiten, in denen das Leistungsniveau festgelegt ist, das die Kunden von den Zollverwaltungen erwarten können.

Automatisierung 4

Automatisierung

Mit der Automatisierung oder Computerisierung der Zolltätigkeiten können Wirksamkeit und Effektivität verbessert und zahlreiche Gelegenheiten für Korruption beseitigt werden.

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Automatisierung

Mit der Automatisierung oder Computerisierung der Zolltätigkeiten können Wirksamkeit und Effektivität verbessert und zahlreiche Gelegenheiten für Korruption beseitigt werden.

Durch die Automatisierung kann zudem die Verantwortlichkeit erhöht und ein Prüfpfad für eine spätere Überwachung und Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen sowie amtlicher Ermessensausübung bereitgestellt werden. Automatisierte Systeme sind soweit wie möglich so auszugestalten, dass die Gelegenheiten für unbillige amtliche Ermessensausübung, persönlichen Kontakt zwischen Zollbediensteten und Kunden und die physische Handhabung und Übertragung von Geldmitteln auf ein Minimum reduziert werden.

Reform und Modernisierung 5

Reform und Modernisierung

Korruptionsgefährdete Situationen finden sich typischerweise dort, wo veraltete und ineffiziente Verfahren angewendet werden und ein Anreiz für die Kunden besteht, mit Hilfe von Bestechung und Schmiergeldern auf die Umgehung schleppender oder beschwerlicher Verfahren hinzuwirken.

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Reform und Modernisierung

Korruptionsgefährdete Situationen finden sich typischerweise dort, wo veraltete und ineffiziente Verfahren angewendet werden und ein Anreiz für die Kunden besteht, mit Hilfe von Bestechung und Schmiergeldern auf die Umgehung schleppender oder beschwerlicher Verfahren hinzuwirken.

Die Zollverwaltungen haben ihre Systeme und Verfahren so zu reformieren und zu modernisieren, dass wahrgenommene Vorteile aus der Umgehung behördlicher Anforderungen beseitigt werden. Solche Reform- und Modernisierungsinitiativen haben umfassend zu sein und sich auf sämtliche Aspekte der Amtshandlungen und Leistungen der Zollverwaltung zu konzentrieren. Die Revidierte Kyoto Konvention bietet einen soliden Referenzrahmen für solche Initiativen.

Kontrolle und Ermittlungen 6

Kontrolle und Ermittlungen

Mit einer Reihe geeigneter Überwachung- und Kontrollmechanismen, wie interne Kontrollprogramme, interne und externe Revision und Ermittlungs- und Strafverfolgungssysteme, lässt sich die Vermeidung und Eindämmung der Korruption in der Zollverwaltung unterstützen.

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Kontrolle und Ermittlungen

Mit einer Reihe geeigneter Überwachung- und Kontrollmechanismen, wie interne Kontrollprogramme, interne und externe Revision und Ermittlungs- und Strafverfolgungssysteme, lässt sich die Vermeidung und Eindämmung der Korruption in der Zollverwaltung unterstützen.

Solche Systeme sollten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen anreizorientierten Strategien zur Förderung eines hohen Niveaus an Integrität und repressiven Strategien schaffen, in deren Rahmen Korruptionsfälle ermittelt und die betreffenden Bediensteten bestraft oder strafrechtlich verfolgt werden. Zollbedienstete, Kun-
den und die Öffentlichkeit sind zu ermutigen, korrupte, unethische oder illegale Aktivitäten zu melden; werden Informationen dieser Art geliefert, sind sie unverzüglich und gewissenhaft zu prüfen und die jeweiligen Informationsquellen zu schützen. Wo umfangreiche oder komplexe Ermittlungen gerechtfertigt sind oder in Verwaltungen, in denen die Korruption weit verbreitet ist, wäre auch auf unabhängige Korruptionsbekämpfungsstellen zurückzugreifen.

Verhaltenskodex 7

Verhaltenskodex

Ein Kernelement jedes effektiven Programms zur Förderung der Integrität ist die Ausarbeitung, Herausgabe und Akzeptanz eines umfassenden Verhaltenskodex, in dem in sehr praxisnahen und eindeutigen Bestimmungen dargelegt ist, welches Verhalten von allen Zollbediensteten erwartet wird.

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Verhaltenskodex

Ein Kernelement jedes effektiven Programms zur Förderung der Integrität ist die Ausarbeitung, Herausgabe und Akzeptanz eines umfassenden Verhaltenskodex, in dem in sehr praxisnahen und eindeutigen Bestimmungen dargelegt ist, welches Verhalten von allen Zollbediensteten erwartet wird.

Im Kodex sind Strafen für Verstöße zu formulieren, die auf das Ausmaß des jeweiligen Verstoßes zugeschnitten sind und sich auf entsprechende administrative und gesetzliche Bestimmungen stützen.

Personalwesen 8

Personalwesen

Die Umsetzung einer soliden Personalpolitik spielt für die Korruptionsbekämpfung bei der Zollverwaltung eine entscheidende Rolle.

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Personalwesen

Die Umsetzung einer soliden Personalpolitik spielt für die Korruptionsbekämpfung bei der Zollverwaltung eine entscheidende Rolle.

Zu den Personalmaßnahmen, die sich bei der Eindämmung oder Beseitigung der Korruption bei Zollverwaltungen als zweckmäßig erwiesen haben, zahlen:

  • Bereitstellung ausreichender Bezüge, sonstiger Vergütungen und Bedingungen, die den Zollbediensteten einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen;
  • Einstellung und Weiterbeschäftigung von Bediensteten, die über hohe Integritätsstandards verfugen
    und diese voraussichtlich beibehalten werden;
  • Gewährleistung unvoreingenommener und unparteiischer Personalauswahl- und Beförderungsverfahren, die auf dem Leistungsprinzip beruhen;
  • Gewährleistung, dass bei Entscheidungen über die Neubesetzung, die Rotation und die Versetzung von Bediensteten die Notwendigkeit zu berücksichtigen ist, zu verhindern, dass Zollbedienstete über lange Zeiträume korruptionsanfällige Positionen bekleiden;
  • Bereitstellung angemessener Aus- und Fortbildung für Zollbedienstete bei der Einstellung und im Verlauf ihrer Karriere, um den Stellenwert der Beibehaltung hoher ethischer und professioneller Standards kontinuierlich zu fördern und zu stärken; und
  • Umsetzung angemessener Leistungsbewertungs- und Managementsysteme, die ordnungsgemäße
    Arbeitsweisen stärken und auf ein hohes Niveau an persönlicher und beruflicher Integrität hinwirken.
Unternehmenskultur 9

Unternehmenskultur

Die Korruption tritt am ehesten in den Organisationen auf, in denen Betriebsklima oder Teamgeist schlecht sind und in denen die Zollbediensteten nicht auf den Ruf ihrer Verwaltung stolz sind.

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Unternehmenskultur

Die Korruption tritt am ehesten in den Organisationen auf, in denen Betriebsklima oder Teamgeist schlecht sind und in denen die Zollbediensteten nicht auf den Ruf ihrer Verwaltung stolz sind.

Zollbedienstete verhalten sich eher integer, wenn das Betriebsklima gut ist, die Personalverwaltungsverfahren gerecht sind und wenn angemessene Möglichkeiten für die Entwicklung der Karriere und für einen beruflichen Aufstieg gegeben sind. Bedienstete aller Ebenen sind aktiv in das Programm zur Korruptionsbekämpfung einzubeziehen und zu ermutigen, in angemessenem Umfang Verantwortung für die Integrität der Verwaltung zu übernehmen.

Beziehungen zum Privatsektor 10

Beziehungen zum Privatsektor

Die Zollverwaltungen haben eine offene, transparente und produktive Beziehung zum Privatsektor zu fordern.

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Beziehungen zum Privatsektor

Die Zollverwaltungen haben eine offene, transparente und produktive Beziehung zum Privatsektor zu fordern.

Kundengruppen sind zu ermutigen, in angemessenem Umfang Verantwortung für das Problem sowie für das Aufzeigen und Umsetzen praktischer Lösungen zu übernehmen. Der Abschluss von Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen Zoll und Wirtschaftsvertretungen kann hierbei nützlich sein. Ebenso kann es nützlich sein, Verhaltenskodizes für den Privatsektor zu entwickeln, in denen Normen für korrektes berufliches Verhalten klar definiert sind. Die Strafen für korruptes Verhalten müssen ausreichend sein, um Kundengruppen davon abzuhalten, sich mit Bestechung oder Schmiergeldern eine Vorzugsbehandlung zu erkaufen.

Wir, die Mitglieder des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens, laden die Zollverwaltungen ein, auf der Grundlage der oben dargelegten Schlüsselelemente umfassende und nachhaltige Aktionspläne zur Förderung der Integrität umzusetzen, und fordern die Regierungen, den Privatsektor und die Mitglieder der internationalen Gemeinschaft auf, den Zoll in seinem Kampf gegen die Korruption zu unterstützen.

Verabschiedet in Arusha, Tansania, am 7. Juli 1993 (81./82. Sitzung des Rates), revidiert im Juni 2003 (101./102. Sitzung des Rates).